Herbert Kühnemann

Präsident des Patentamtes

* 23. Juni 1899 Berlin

† 12. Dezember 1962 München

Wirken

Herbert Kühnemann wurde am 23. Juni 1899 in Berlin geboren. Von 1919-1921 studierte er die Rechte in Berlin und Marburg und war danach als Richter tätig und zwar 1924 am Amtsgericht Spandau, von 1925 bis 1928 am Kammergericht Berlin, anschließend bis 1931 beim Landgericht II in Berlin. Von 1932-1945 war K. Referent und später Abteilungsleiter im Reichsjustizministerium.

Im Jahre 1950 trat K. in den Dienst des Deutschen Patentamtes. Mit dem Titel eines Senatspräsidenten war er zuletzt Leiter des Deutschen Patentamtes Dienststelle Berlin, einer Zweigstelle des DPA für das Gebiet von West-Berlin. Gleichzeitig fungierte K. als Beauftragter des Bundesjustizministers für Berlin.

Nach dem Tode Prof. Reimers am 5. Juni 1957 wurde K. zu seinem Nachfolger als Präsident des Deutschen Patentamtes in München ernannt. In seine Amtszeit fiel der Umbau der Senate des Patentamtes in echte Gerichte, nachdem verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Spruchtätigkeit erhoben worden waren. Gleichzeitig erhielt das Patentamt in diesen Jahren in einem großen Neubau ein angemessenes Heim. K. hat darüberhinaus zahlreiche internationale Verhandlungen um den deutschen und internationalen gewerblichen Rechtsschutz geführt. Er gehörte auch seit 1950 der beim Bundesjustizministerium bestehenden Sachverständigenkommissionen für gewerblichen Rechtsschutz und für Urheberrecht an.

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